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Service Desk Forum 2011

22. - 23.11.2011, Stand 15, Rheingoldhalle Mainz

 
ELSTER

Gesetzlich ist es beschlossene Sache und bereits in Kraft getreten: Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung sind bekanntlich seit 2004 verpflichtet, ihre Lohnsteuerbescheinung per „ELSTER“ (ELektronische STeuer-ERklärung) abzugeben. Und ab 2006 ist geplant, die Lohnsteuerkarte grundsätzlich durch ein elektronisches System (Elster II) zu ersetzen. Darüber hinaus wird der elektronische Weg seit Anfang 2004 vom Finanzamt ausdrücklich gewünscht und bringt Unternehmen den Vorteil schnellerer Bearbeitungszeiten. Daher hat Software-Hersteller SoftENGINE für seine Produktfamilie BüroWARE jetzt eine entsprechende ELSTER-Schnittstelle als neues Feature herausgebracht. „Damit sind die BüroWARE Anwender up to date für die kommenden Anforderungen rund um die ELSTER. Mit der BüroWARE Fibu für die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA), Sondervorauszahlungen sowie Anträge auf Dauerfristverlängerung und mit dem Modul BüroWARE Lohn für alle Belange der elektronischen Lohnsteuererklärung“, ergänzt Firmensprecherin Corinna Becker.

 

Als einer der führenden deutschen Hersteller und Anbieter von kaufmännischer Software (BüroWARE) empfiehlt SoftENGINE die Nutzung der ELSTER. SoftENGINE Geschäftsführer Matthias Neumer. „Aufgrund der bestehenden und kommenden Verpflichtungen sowie der klaren Vorteile, die die elektronische Steuererklärung für Firmen mit sich bringt, sollten Unternehmen so bald wie möglich auf die ELSTER umstellen. Nicht nur die schnellere Bearbeitung bzw. Bearbeitungsmöglichkeit für das Finanzamt, auch die Zeit- und Arbeitsersparnis bei Umsatzsteuerklärungen oder Dauerfristverlängerungen machen den Umstieg von der handgemachten zur elektronischen Einreichung mehr als sinnvoll.“

 

Zwar bedeutet eine elektronische Steuererklärung keine „bevorzugte Behandlung“ von Seiten des Finanzamts, jedoch geht mit ihr „die Bearbeitung beim Finanzamt in der Tat eindeutig schneller“, betont der Hersteller. „Denn für den Sachbearbeiter fallen die zeitraubenden Überprüfungen und Einzelberechnungen weg. Also beschleunigt die ELSTER die Bearbeitung!“

 

Denkbar einfach für Anwender der BüroWARE ist die Nutzung der ELSTER-Funktion. Hier genügt ein Klick auf das Kästchen „ELSTER“, um die in BüroWARE Fibu und Lohn erstellten Anträge und Formulare in das vom Finanzamt geforderte elektronische Format verschickbereit umzuwandeln.

 

Auch an das Antrags-/Anmeldungsformular für den Umstieg auf ELSTER hat der Hersteller gedacht. Denn bevor ein Unternehmen erstmalig seine Steuerklärung auf elektronischem Wege einreichen kann, muss es sich zunächst für die Nutzung der ELSTER beim Finanzamt anmelden. Der entsprechend erforderliche Antrag ist in der BüroWARE Fibu fertig zum „Nur noch Ausfüllen und Ausdrucken“ hinterlegt. Der Antrag selbst muss anschließend allerdings noch auf „analogem“, d. h. auf dem Postwege an das Finanzamt geschickt werden.

 

Seit Juli 2004 ist das neue Feature für die BüroWARE Module Fibu und Lohn nutzbar. Für alle BüroWARE Anwender ab Version 5.0 ist dieses wichtige neue BüroWARE-Tool kostenlos via Update erhältlich.

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